PV-Anlagen bis 30 kWp sind von der Umsatzsteuer befreit. Auch Einkommensteuer auf den Eigenverbrauch entfällt.
✅ Steuerliche Vorteile
- Keine Umsatzsteuer beim Kauf
- Keine Einkommensteuer auf den Betrieb
- Deutlich weniger Bürokratie
Das reduziert die Einstiegskosten und macht die Investition übersichtlich und planbar.
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